In einem Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert eines bebauten beziehungsweise unbebauten Grundstücks bestimmt. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist der Zeitpunkt entscheidend, auf den sich die Wertermittlung bezieht. Maßgeblich sind diese Kriterien:
Es gibt verschiedene Anlässe und Gründe, um ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, nämlich diese:
Nicht jeder kann ein Verkehrswertgutachten in Auftrag geben.
Antragsberechtigt sind:
Sofern ein Antragsteller nicht zu dem benannten Personenkreis gehört und ein Verkehrswertgutachten in Auftrag geben möchte, bedarf es einer entsprechenden Bevollmächtigung seitens des beziehungsweise der Antragsberechtigten.
Um ein Verkehrswertgutachten erstellen zu können, ist ein formloser, schriftlicher Antrag Voraussetzung, der detaillierte Angaben über das Bewertungsobjekt enthält, beispielsweise den Ort, die Straße sowie die Hausnummer, und in dem der Wertermittlungsstichtag genannt wird. Erforderliche Unterlagen sind außerdem ein aktueller Grundbuchauszug, der nicht notariell beglaubigt sein muss, sowie die dazugehörigen Eintragungsbewilligungen. Sie erhalten diese Unterlagen bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet.
Es gibt verschiedene Wertermittlungsverfahren - das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren, unter anderem diese:
Es gibt verschiedene Gründe und Anlässe, um eine Immobilienbewertung vornehmen zu lassen. So kann es durchaus bei Altbauten sinnvoll sein, ihren Verkehrswert zu ermitteln, beispielsweise wenn es um Sanierungsmaßnahmen geht. Eine Bewertung Ihrer Immobilie kann die Grundlage für zukünftige Entscheidungen sein und darüber, ob es sinnvoll ist, ein Haus zu sanieren, es zu verkaufen oder abzureißen. Ein von einem Bausachverständigen erstelltes Verkehrswertgutachten wird Ihnen außerdem Auskunft über die möglichen Schwachstellen Ihres Hauses geben, sodass Sie entsprechende Maßnahmen einleiten können.
Die Bausachverständigen vom Baunternehmen Renziehausen stehen Ihnen sehr gern zur Verfügung bei Fragen zum Thema Verkehrswertgutachten.